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Der Rechtsstreit um den Aufbau-Verlag und den Verlag Rütten & Loening

Die Website Prozessbeobachter.net dokumentiert und kommentiert den seit dreißig Jahren geführten Rechtsstreit gegen die Treuhandanstalt (BvS) um die gescheiterte Privatisierung dieser Verlage. Sie enthält die Klageschriften, die Schriftsätze und deren Anlagen mit Dokumenten und die Urteile. Sie nennt die beteiligten Gerichte, die Anwälte und RichterInnen, die handelnden Behörden und Personen, die namentlich bekannten Täter, die Zeugen und die Geschädigten.

Bernd F. Lunkewitz kaufte 1991 von der Treuhandanstalt eine „Aufbau-Verlag GmbH im Aufbau“ und eine „Rütten & Loening GmbH im Aufbau“ die angeblich durch das Treuhandgesetz am Stichtag 1.7.1990 durch Umwandlung der kulturell bedeutenden DDR-Verlage Aufbau-Verlag und Verlag Rütten & Loening entstanden sein sollten und war von 1991 bis 2008 deren Verleger. In dem Rechtsstreit seiner BFL-GmbH gegen die 1995 in „Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben“ (BvS) umbenannte Behörde beweist er deren Arglist beim Verkauf und den seither von ihr fortgesetzten Prozessbetrug. Die Fachaufsicht des mächtigen Bundesministers der Finanzen steuert die BvS, um die gerichtliche Feststellung der Pflicht zum Schadensersatz zu vermeiden.

Im Buchhandel und beim Europa-Verlag sind die Bücher „Der Aufbau-Verlag und die kriminelle Vereinigung in der SED und der Treuhandanstalt“ und „Die Beschreibung eines Kampfes“ lieferbar. Sie beschreiben die Wirtschafts- und Rechtsgeschichte dieser Verlage und die Arglist der Verantwortlichen der BvS. Diese Behördenvertreter verschwiegen entgegen § 138 ZPO entscheidungserhebliche Tatsachen, verheimlichten Urkunden, manipulierten Gutachten und fälschten Dokumente. Sie leugnen bis heute ihre vorvertragliche Kenntnis, dass die Verlage in der DDR die Urheberrechte ausländischer Lizenzgeber und Autoren in Millionenhöhe verletzten, täuschten über die Formnichtigkeit der Kaufverträge, verschwiegen den am 3.10.1990 gestellten Restitutionsantrag der Erben des Verlages Rütten & Loening und das von ihnen schon vor dem Verkauf bekannte fortbestehende Eigentum des Kulturbund e. V. am Aufbau-Verlag. Der Bundesgerichtshof entschied in 2008, 2010 und 2011 in drei Verfahren auch gegen die BvS, dass die DDR Rechtsform „Organisationseigener Betrieb“ der Verlage erst mit Ablauf des 2.10.1990 unterging und deshalb am Stichtag 1.7.1990 die angeblichen GmbH i. A. nicht entstanden sind und die BvS das Eigentum an den Verlagen nicht auf die Käufer übertrug. Seit der Rechtsstreit über die Arglist der Treuhandanstalt und die nichtigen Verträge vom 18./27.9.1991 und 24.11.1992 begann, ist der Prozessbetrug die vereinigungsbedingte Sonderaufgabe der BvS.

Hinweis zum Gebrauch / Benutzung dieser Webseite

Über „Beobachtete Prozesse“ bzw. die Eingangsseite zu erreichen:

  • Beobachtete Prozesse

    Über den Button „zur Seite“ gelangt man zu der Seite eines Prozesses mit einer entsprechenden Kurzbeschreibung. Der dokumentierte Inhalt des Prozesses wird über die Chronologie erreicht.

  • Chronologie

    Die Chronologie kann über die Eingangsseite eines spezifischen Prozesses aufgerufen werden. In der Chronologie werden sämtliche (redaktionell vorhandenen) Schriftstücke der Prozessteilnehmer (Kläger, Beklagter, Gericht), gegliedert nach dem jeweiligen Aktenzeichen, in chronologischer Reihenfolge, aufgeführt.

  • Schriftstücke

    In der Chronologie hat der Leser Zugriff auf die Schriftstücke im PDF-Format. Die Schriftstücke öffnen im Fenster der Chronologie, darüber befindet sich zur eine Orientierungszeile („Sie befinden sich hier“) über die zur Chronologie zurück gelangt werden kann. Die meisten PDF können über das Lupensymbol nach Stichwörtern durchsucht werden.
    Im Viewer befindet sich rechts neben der Dokumentendarstellung der Anlagenspiegel mit den Anlagen die Kläger und Beklagter im Verfahren eingebracht haben.

  • Anlagen

    Die Anlagen sind analog zu den Bezeichnungen in den Schriftstücken benannt (z.B. K009) und im PDF-Format, in einem neuen Fenster, abrufbar. Dies ermöglicht, dass der Haupttext (das Schriftstück) als Zentraldokument unverändert einsichtig ist, während beispielsweise im Text vorgetragene Argumente, einsehbar in einer Anlage zum Schriftstück, nachvollzogen werden können. Das Fenster der Anlage kann geschlossen werden, wobei das Zentraldokument danach unverändert zur Verfügung steht.

Mit größtmöglicher Transparenz und über verschiedene Prozesse und Instanzen hinweg durchgängiger Benutzerführung, kann sich der Leser eingehend mit den dokumentierten Prozessen auseinandersetzen und die Schriftstücke der Parteien, mit den eingebrachten Beweisen/Anlagen, selbst sichten.

Die Webseite wird ergänzt durch allgemeine News und Kommentare zu einzelnen Prozessen.