Archiv der Kategorie: Literatur

Buchbesprechung: „Mit Reinem Gewissen“

 

Mit Reinem Gewissen. Wehrmachtsrichter in der Bundesrepublik und ihre Opfer.

Joachim Perels, Wolfram Wette (Hg)

Aufbau-Verlag, ISBN 978-3-351-20740-7, 374 S.

Dieses von Joachim Perels und Wolfram Wette herausgegebene Buch „Mit Reinem Gewissen. Wehrmachtsrichter in der Bundesrepublik und ihre Opfer“ erschüttert durch die geschilderten Taten und Versäumnisse, aber macht auch wütend, denn es kommt fast zwei Generationen zu spät. Die darin geschilderten furchtbaren Wahrheiten sind lange schon erkennbar gewesen. Sie wurden aber unterdrückt und verschwiegen von mörderischen Richtern und Staatsanwälten und ihren Mitwissern und Helfern in der deutschen Justiz und Politik. Deutschland, mir graut vor Dir.

Diesem Buch vorausgegangen war bereits im Jahre 2007 die Veröffentlichung der Dokumentation von Wolfram Wette und Detlef Vogel (HG.) „Das letzte Tabu – NS-Militärjustiz und Kriegsverrat“ im Aufbau-Verlag, ISBN 978-3-351-02654-7, mit zahlreichen Urteilen der Kriegsgerichte. Bereits dieses Buch macht jedem Leser klar, dass nicht die verurteilten Soldaten und Zivilisten, sondern die beteiligten Richter und Staatsanwälte ehrlose Verbrecher waren und die Justiz des Dritten Reiches insgesamt, so wie die SS und die Gestapo, zu den verbrecherischen Organisationen gehörte.

„Die justizielle Ermordung von mehr als 20.000 deutschen Soldaten wird als das ewige Schandmal dieser Justiz in Erinnerung bleiben.“ (S. 95)

Ein solches Schandmal der heutigen Justiz ist die Tatsache, dass die verbrecherischen Richter und Staatsanwälte der Nazi-Justiz nach dem Ende des Dritten Reiches problemlos und unbehelligt jahrzehntelang im Justizapparat der Bundesrepublik weiter tätig sein und Karriere machen konnten, weil sie aus falschem Corpsgeist sogar von jüngeren „Kollegen“ und von der Politik geschützt wurden.

Alle von der Wehrmacht gedungenen Richter der nationalsozialistischen Militärjustiz haben sich – wie es nur solche äußerst skrupellosen und intelligenten Serienmörder können – sehr lange der Entlarvung und ausnahmslos auch der Bestrafung entzogen, weil sie sich – „was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein“ – als „gesetzestreue“ Teilnehmer des Vernichtungskrieges getarnt haben. Erst als die Justiz der Bundesrepublik sich mit dem gesetzlichen Unrecht durch die Justiz in der DDR befassen musste, waren die Verbrechen der Nazi-Richter nicht mehr zu leugnen.

Mörder wie der Ministerpräsident Hans K. Filbinger, der Dekan und Rektor der Universität Marburg Prof. Dr. Erich Schwinge oder der spätere Richter am Bundesgerichtshof Ernst Mantel, Träger des Großen Verdienstkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, konnten unter dem Schutz ihrer Komplizen und Mitwisser im Staatsapparat und der Justiz der Bundesrepublik Deutschland nach dem Krieg ungestört Karriere machen. Ihre Opfer wurden in der Öffentlichkeit verächtlich gemacht und verleumdet, nur ganz wenige der Opfer oder Angehörigen wurde entschädigt.

Erst nach langem zähen Widerstand, besonders aus der CDU/CSU, hat nach mehreren Anläufen der Bundestag endlich im Jahre 2009 die Aufhebung sämtlicher Unrechtsurteile der Militär-Justiz beschlossen und damit deren Opfer rehabilitiert.

Die Stadt Karlsruhe, Sitz des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, sollte zwischen den beiden Gerichtsgebäuden ein Ehrenmal mit den Namen der 20.000 von der Militärjustiz durch Todesurteile Ermordeten aufstellen, damit die Nachgeborenen sich auf deren Widerstand gegen die Verbrechen des nationalsozialistischen deutschen Staates besinnen können.

Diesem Ehrenmal gegenüber sollte ein Schandmal mit den Namen der mörderischen Richter aufgestellt werden. Dazu gehören alle, die an den Todesurteilen mitgewirkt haben. Weil diese Verbrecher sich zu Lebzeiten der gerechten Strafe entzogen haben, soll man sie wenigstens für die Nachwelt als ehrlose, verachtenswerte Mörder kennzeichnen. Mögen sie im 8. Kreis der Hölle büßen.

 Bernd F. Lunkewitz

 

Buchbesprechung: „Die grosse Enteignung. Wie die Treuhand eine Volkswirtschaft liquidierte“

„Keine Untat der Treuhand darf sicher sein, dass sie weiter im Verborgenen bleibt.“

Otto Köhler

Die Grosse Enteignung“, 2011. Verlag das Neue Berlin, 349 Seiten. 19,95€

ISBN 978-3-360-02127-4

Das Buch von Otto Köhler mit dem Titel „Die Große Enteignung“, ist eines der besten bisher über die Treuhandanstalt geschriebenen Bücher, weil es – trotzt seiner gelegentlich sarkastischen Sprache und der eher journalistischen Darstellung – den inneren Charakter dieser Überbehörde oder Nebenregierung Ostdeutschlands intuitiv und außerordentlich zutreffend erfasst.

Es ist ganz erstaunlich, dass dieses Buch so unmittelbar nach den dort geschilderten Ereignissen geschrieben werden konnte, denn gewöhnlich brauchen auch Historiker einen größeren Abstand, um das, was zwar vor aller Augen geschehen ist, aber trotzdem von keinem begriffen wird, zutreffen zu schildern und zu beurteilen.  

Selbst nach zwanzig Jahren ist an der Darstellung heute kaum etwas zu ändern oder zurückzunehmen. Wer die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung seit der Wende bis heute in den „neuen“ Bundesländern und deren Wirkung darüber hinaus verstehen will, muss daher dieses Buch gelesen haben.

Köhler beschreibt anschaulich den Hintergrund, die handelnden Personen und die bis in die Zeit des Nationalsozialismus reichenden Traditionslinien der Blitzkrieg-ähnlichen Übernahme des „Beitrittsgebiets“ durch den westdeutschen Staatsapparat und in dessen Gefolge durch die führenden westdeutschen Wirtschaftsunternehmen. Die drastischen Schilderungen des wirtschaftlichen Niedergangs ganzer Regionen, die darauf folgende Abwanderung zahlreicher – gerade junger und leistungsfähiger Bürger – aus Ostdeutschland und die Aufzählung der „plattgemachten“ an sich überlebensfähigen Betriebe lassen zwar die spürbare Erhöhung des Lebensstandards in Ostdeutschland und auch die einzelnen „Inseln“ mit heute erkennbaren wirtschaftlichem Aufschwung etwas zu sehr außer acht, aber das mag auch darin begründet sein, dass dieser wirtschaftliche Aufschwung nicht wegen, sondern trotzt des Wirkens der Treuhandanstalt eingetreten ist.

Die bis heute geleisteten enormen Transferleistungen aus dem Westen haben durchaus positive Wirkung in den neuen Bundesländern, auch wenn die dorthin fließenden Gelder zum großen Teil – wie gehabt – über den Kauf von „Westprodukten“ sogleich wieder abfließen und eine vergleichbare Kapitalbildung in vermögenden Schichten der dortigen Bevölkerung in weiter Ferne liegt.

Es greift sicherlich auch zu kurz, die Einleitung und Durchführung der „Sturzgeburt“ Währungs- und Wirtschaftsunion hauptsächlich den persönlichen Entscheidungen des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl, des Finanzministers Theo Weigel oder gar der Staatssekretäre und Ministerialbeamten wie Horst Köhler und Thilo Sarrazin zuzuschreiben.

Dieser für journalistische Texte verständliche Ansatz strickt eher (von der anderen Seite) an der Legende des genialen Staatsmannes Kohl, der die deutsche Einheit – zu welchen Kosten auch immer – im Alleingang erreicht hat. Mir fällt bei der Beschreibung der Taten großer Männer immer das Gedicht „Fragen eines lesenden Arbeiters“ von B. Brecht ein: „Cäsar schlug die Gallier. Hatte er nicht wenigstens einen Koch bei sich?“

Die westdeutsche Wirtschaft hätte so oder so die DDR übernommen und selbstverständlich dort jede Konkurrenz ausgeschaltet und die profitablen Bereiche übernommen. Wer denn sonst? Kein Ostdeutscher hatte auch nur ansatzweise genügend Kapital um da mitzuhalten.

Helmut Kohl war ein Getriebener, oder noch anschaulicher: er saß damals auf Bock einer Kutsche, deren Pferde durchgegangen waren und konnte nur noch beten, dass sie nicht umfällt. Denn nach dem  Fall der Mauer war die schnelle Wiedervereinigung unvermeidlich.

Kein Bundeskanzler hätte sich dem nationalen Überschwang auf der einen Seite und der Gier nach Profit auf der anderern Seite entgegestellen können und es war – wie nach der Erstürmung einer belagerten Stadt im Mittelalter unvermeidlich, dass die siegreichen Truppen plündern und zerstören würden. Die Beschreibung der Glücksritter und Betrüger oder der nur Unfähigen und Einfältigen in und außerhalb der Treuhandanstalt liest man daher heute mit einem fast behaglichen Schaudern über die Schlechtigkeit der Menschen. Man darf sich dadurch aber nicht von der strukturellen Bösartigkeit der Organisation Treuhandanstalt und der Manipulation der Unabhängigen Kommission nach ihrer Übernahme durch die Bundesregierung ablenken lassen.

Köhler weist in seinem Buch zu Recht darauf hin, dass die Treuhandanstalt genau das verkörperte, was sich in dem Nietzsche Zitat findet: „Staat“ heißt das kälteste aller kalten Ungeheuer. Kalt lügt es auch; und diese Lüge kriecht aus seinem Munde: »Ich, der Staat, bin das Volk.“

Im Nachwort unterläuft Köhler ein kleiner, aber nicht unwichtiger Fehler: die ominöse Freistellung der Treuhandmitarbeiter für grobe Fahrlässigkeit („Unter Außerachtlassung einfachster und nächstliegender Überlegungen“) durch die Bundesregierung bezieht sich natürlich nur auf arbeitsrechtliche, verwaltungsrechtliche und zivilrechtliche Folgen solcher Handlungen. Eine Freistellung für die Verantwortung von Straftaten gegen Dritte kann auch eine Bundesregierung nicht geben, jedenfalls nicht offiziell. Da hilft dann nur noch die Weisungsbefugnis der Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft, notfalls auch, je nach Temperament, vorauseilender Gehorsam oder eindringliche Gespräche mit den zuständigen Staatsanwälten und Richtern.

Bisher ist es nur zu Verurteilung von Straftätern gekommen, die auf irgendeine Weise die Treuhandanstalt betrogen und geschädigt haben. Für die zahllosen Betrugshandlungen und den ungeheuren Schaden, den kriminelle Treuhandmitarbeiter bis hinauf zu Vorstand angerichtet haben, wird sich – auch das eine Parallele zu den Verhältnissen nach 1945 – kein Staatsanwalt und daher auch kein Richter finden.

Die Treuhandanstalt verschließt bisher die wichtigsten Geheimnisse ihrer Taten in ihrem innersten Kernbereich vor der Öffentlichkeit, aber auch die Gerichte halten ihre eigenen Geheimnisse des Umgangs mit den Taten und Versäumnissen der THA unter Verschluss.

Es wäre zu wünschen, dass nicht erst Historiker späterer Generationen – wie bei den verbrecherischen Richtern der Nazis – das Versagen der Justiz bei der Beurteilung der Treuhandanstalt entlarven.

Bis dahin mag es die Täter in der Treuhandanstalt und in der Justiz trösten, dass sie erst lange nach ihrem Ableben entlarvt und posthum verachtet werden, so dass sich die Enkel ihrer schämen werden.

Zu den besten Stellen des Buches gehört daher der utopische Aufruf zur Schaffung einer Erfassungsstelle für Treuhandunrecht und die Forderung: „Keine Untat der Treuhand darf sicher sein, dass sie weiter im Verborgenen bleibt.“

Das wird geschehen, denn der deutsche Staat, der selbst die bestialischen industrialisierten Morde in den Konzentrtionslagern akribisch dokumentiert hat, wird auch diese Akten aufbewahren.

 

Bernd F. Lunkewitz

  

 

Buchbesprechung und Kommentar zu „Der Richter und sein Opfer“ von Thomas Darnstädt

„Der Richter und sein Opfer“

Autor: Thomas Darnstädt,

Piper Verlag, ISBN 978-3-492-05558-1

Thomas Darnstädt beschreibt in seinem Buch „Der Richter und sein Opfer“ in klarer und verständlicher Sprache die Gefahren, die jedem Einzelnen jederzeit durch den Missbrauch des Justizapparates und schlecht arbeitende oder gar befangene Richter drohen.

Ihre Unabhängigkeit enthebt die Richter nicht der Verpflichtung zu ordentlicher Arbeit. Und der einzig legitime Beleg für die Qualität der Arbeit eines Richters ist sein Urteil. Es ist in der Hand des Richters, überzeugende Begründungen für seine Urteile abzugeben. Nur begründete Urteile sind rechtsstaatliche Urteile. Und nur Begründungen, die ein Urteil wirklich tragen, sind rechtsstaatliche Begründungen.

Dass jeder diese Begründungen lesen kann, ist Voraussetzung dafür, dass Urteile „im Namen des Volkes“ ergehen. Das Volk – nicht nur das im Gerichtssaal – darf die Richter an ihren Begründungen messen. Und nur Begründungen, die jeder – und nicht nur ein Eingeweihter – verstehen kann, wenn er sich ein bisschen bemüht, können wir gelten lassen“ (Seite 18)

Anhand einiger spektakulärer Fälle untersucht der Autor die Arbeit der Ankläger und der Richter, die schließlich das Urteil verkündeten und weist detailliert nach, welche offenbaren Fehler die Ermittlungsbehörden und die Richter bei der Wahrheitsfindung und damit im Urteil gemacht haben.

Der Übergang von einer fahrlässig schlechten Urteilsbegründung zur vorsätzlichen Rechtsbeugung ist  fließend. Jeder Richter weiß, welche Folgen seine Fahrlässigkeit haben kann, aber irgendwelche Folgen für ihr richterliches Handeln müssen die Richter nicht fürchten. Sie sind unabhängig, nur ihrem Gewissen und „dem Gesetz“ – so, wie sie es verstehen – verpflichtet. Dante Alighieri nennt in der „Göttlichen Komodie“ den 8. und 9. Kreis als den tiefsten und schrecklichsten Ort der Hölle. Dort werden die Verräter, die Niederträchtigen und die ungerechten Richter von besonderen Teufeln, den „Malebranche“  („Böse Krallen“) besonders gepeinigt.  Dante sieht wie dort der Hohepriester und  oberster Richter der Juden, Kaiphas, in ewiger Verdammnis gemartert wird, weil er es rechtfertigte, den unschuldigen Jesus zu verurteilen, damit Unheil vom Volk abgewendet werden könne:

„Den du dort angenagelt siehst, der sagte

Einst zu den Pharisäern, es sei besser,

Dass ein Mensch sterbe für das ganze Volk.

Nun liegt er nackt querüber auf dem Wege,

Wie du ihn siehst, und was ein jeder wiege,

Der dieses Pfades geht, muss er empfinden.“

(23.Gesang, „Göttliche Komödie“)

 

Der ungerechte Richter, der das Recht absichtlich beugt, wird in der Hölle vom Gewicht eines jeden Einzelnen, über den er vorsätzlich ein falsches Urteil gefällt hat, noch zusätzlich gepeinigt und belastet, auch und gerade, wenn er mit dem falschen Urteil vermeintlich dem Volk nützen wollte.

Eine erschreckende Erkenntnis des Autors ist Häufigkeit falsch oder willkürlich begründeter Urteile.  Der Autor berichtet  von Untersuchungen, die bis zu 25% aller Urteile als falsch festgestellt haben wollen. Schon die Vorstellung ist entsetzlich. Das würde bedeuten, dass in dem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland mehrere tausend Menschen jederzeit, auch heute und morgen und noch jahrelang unschuldig im Gefängnis sitzen.

Edmont Dantes oder Josef K. sind literarische Figuren, die in den Romanen „Der Graf von Monte Christo“ oder „Der Prozess“, gerade wegen der falschen Beschuldigungen, die Empathie der Leser gewinnen. Das Mitgefühl ist gerade deshalb so stark, weil der Lesende ahnt, dass auch Ihn jederzeit ein solches Schicksal treffen kann. In Darnstädts Buch wird aber nicht über literarische Figuren, sondern über reale Menschen aus Fleisch und Blut und aus der Mitte unserer Gesellschaft berichtet. Von einem auf den anderen Tag finden sie sich als unschuldig Angeklagte und dann Verurteilte im Gefängnis wieder.

Die Mühlen der Justiz zermalmen ihr Leben und selbst wenn der Justizirrtum aufgedeckt wird und wenn – selten – eine Wiederaufnahme des Verfahrens gelingt, werden sie auf eine nicht mehr zu heilende Weise beschädigt und zerstört. Die beteiligten Ermittler, Staatsanwälte und Richter waschen dann ihre Hände – in der Unschuld der Verurteilten – und beschmutzen deren Leben für immer.

In Zivilverfahren, in denen nicht die Erforschung der Tat durch den Richter, sondern die jeweilige Beweislast der streitenden Parteien im Mittelpunkt steht, kommt es vielleicht sogar zu einem höheren Prozentsatz an ungerechten Urteilen. Auch solche Irrtümer der Justiz können Karrieren vernichten oder Familien zerstören, besonders wenn sie den Verlierer mittellos werden lassen. Aber doch sind die Folgen meist leichter zu verkraften, denn letztlich geht es „nur“ um materielle Ansprüche.

Wenn allerdings Richter – wie in dem Prozess der Aufbau-Liquidationsgesellschaft gegen die BVS – offensichtlich absichtlich das Recht verletzen, weil sie aus irgendwelchen Gründen meinen, nicht dem Gesetz, sondern anderen Erwägungen, zum Beispiel dem vermeintlich „höheren“ Interessen des Staates, folgen zu müssen, wird das so entstandene Urteil auch zu einer persönlichen Verletzung des vom Richter betrogenen Klägers und anderer betroffenen Personen. Der Richter fügt seinen Opfern deshalb einen so nachhaltigen Schaden bei, weil er seine Tat – die Absetzung eines bewusst falschen Urteils – in aller Öffentlichkeit und ohne Konsequenzen fürchten zu müssen und auch noch unter dem Schein des Rechts begeht. Das Gefühl der Hilflosigkeit und des Ausgeliefertseins angesichts richterlicher Willkür und gezieltem Missbrauch der „vom Volk“ verliehenen Macht, kann auch in Zivilverfahren nicht wieder gut zu machende seelische Verletzungen verursachen und macht je nach Charakter wütend oder verzweifelt. Auf jeden Fall aber öffnet es die Augen für einen klaren Blick auf die Grenzen des „Rechtsstaats“ und lässt wenigstens auf die Rache der „Malebranche“ hoffen.

Artikel von Bernd F. Lunkewitz, 23.05.2013